Dissertation (1938): Die vertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen im Rechte Englands und der Vereinigten Staaten von Amerika, Düsseldorf 1938.
Habilitation (1952): Das strafrechtliche "Analogieverbot". Eine methodologische Untersuchung über die Grenze der Auslegung im geltenden deutschen Strafrecht, Göttingen 1953.