Dissertation (1966): Die Erinnerungsbefugnis Dritter in der Mobiliarzwangsvollstreckung. Zugleich Gedanken zur Verfahrensnatur der Erinnerung und zur Rechtskraft der Erinnerungsentscheidung (Gekürzte Fassung), München 1966.
Habilitation (1971): Schadensersatzansprüche des im Prozeß Unterlegenen wegen Fehlverhaltens Dritter, Köln 1972.